Der individuelle Einzelfall in der Steuerberatungspraxis wirft in einzelnen Fällen Fragen auf, die für den Praktiker nicht aus dem Stegreif, sondern nur zeitaufwendig im Rechtsquellenstudium gelöst werden können.
In der konkreten Steuergestaltungsberatung kann es durchaus sinnvoll sein, eine außenstehende Sichtweise in die eigene Kreativität einzubeziehen.
Im Falle von drohenden Sanktion im Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeiten-Verfahren gilt es vordringlich die objektiven Tatbestände zu klären und daraus resultierende Vorwürfe zu entkräften.
Gerne unterstützen wir Sie dabei durch Steuerrecht-Gutachten von langjährig erfahrenen Dozentinnen und Dozenten, die sich im fachübergreifenden Zusammenhang der Durchführung von Vorbereitungskursen zur Steuerberaterprüfung verschrieben haben.
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